Praxisniederlassung

Nach dem Studium stehen frischgebackene Ärzte vor einer schwerwiegenden Entscheidung: Die Tätigkeit in einer Klinik oder eine eigene Praxis? Ein derart wichtiger Schritt sollte gut überdacht werden. Wichtig ist, die Entscheidung aus einem positiven Grund heraus zu treffen. Wer wegen vorübergehenden Frustes in der Klinik überlegt eine eigene Praxis zu gründen, der empfindet meist viel Groll bei den Anstrengungen, die eine Niederlassung unweigerlich erfordert. Denn hier müssen viele unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden. Themengebiete, wie Jura, BWL und Wirtschaft, bei denen ein Mediziner in der Regel nur laienhaftes Wissen besitzt, sind von grundlegender Bedeutung. Darum ist die Konsultierung eines Steuerberaters und eines Anwaltes unumgänglich.

Bei einer Niederlassung gibt es verschiedene Möglichkeiten, es kann eine bereits bestehende Praxis übernommen oder aber eine Praxis neu gegründet werden. Grundsätzlich gibt es heute zu über neunzig Prozent Praxisübernahmen, da die meisten Gebiete in Deutschland einer Zulassungsbeschränkung unterliegen. Auch der abgebende Arzt, muss sich bei der Abgabe mit komplexen Vorgängen beschäftigen. Nachfolger und Abgeber müssen Prozeduren des Nachbesetzungsverfahrens durchlaufen. Nachdem die Praxis ausgeschrieben ist, muss sich der Nachfolger bewerben und vom abgebenden Arzt als Wunschkandidat ausgesucht werden. Erfüllt dieser alle Voraussetzungen, stehen die Chancen gut, dass er von dem Zulassungsausschuss eine Zulassung erhält. Nebenher sollten bereits praktische Dinge der Praxisübernahme und der Kaufvertrag besprochen werden. Dann steht dem Traum von der eigenen Praxis nichts mehr im Wege. Dieser kurze Abriss zeigt, wie komplex die Vorgänge bei einer Praxisübergabe, Niederlassung oder -Gründung sein können. Darum ist es wichtig, sich rechtzeitig einen Überblick über die Vorgänge zu beschaffen.

Weitere Informationen siehe www.praxis-niederlassung.com


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